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Ihre Rechtsanwälte in Würzburg, Fulda, Schweinfurt und Nürnberg

Unsere renommierte Kanzlei für Wirtschaftsrecht steht Ihnen vor allem im Gesellschaftsrecht, Vertrags- und Unternehmensgestaltung, Steuerstrafrecht, gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht beratend zur Seite.
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Cornea Franz Rechtsanwälte  – Ihr starkes Team in allen Rechtsfragen

Mehr als 25 erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte betreuen Sie regional, bundesweit und international in zahlreichen Rechtsgebieten. Vertrauen Sie auf Kompetenz und persönliche Beratung.

Unsere Kanzlei ist mit Büros in Würzburg, Nürnberg, Fulda, Schweinfurt und Lohr am Main für Sie da.

Nichtanwendbarkeit des FernUSG auf Unternehmer

FernUSG bei Coachingvertrag im B2B-Bereich

Coachingvertrag im B2B-Bereich: Kein Anspruch auf Rückzahlung – OLG Nürnberg bestätigt Nichtanwendbarkeit des FernUSG auf Unternehmer Mit Urteil vom 05.11.2024 (Az. 3 U 82/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aufgehoben und die Klage einer GmbH auf Rückzahlung von 21.420 € aus einem Coachingvertrag abgewiesen. Das Gericht entschied, dass der Vertrag weder wegen Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig sei, noch eine arglistige Täuschung vorgelegen habe.

Fristlose Kündigung Mietervertrag durch Vermieter

Fristlose Kündigung eines Mietvertrags:
Zahlungsverzug- Schonfristzahlung

Der Vermieter hat das Recht das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Mietrückstände eine bestimmt Höhe erreichen. Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 a) BGB liegt ein fristloser Kündigungsgrund vor, wenn der Mieter für 2 aufeinander folgende Termine mit der Zahlung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Auch besteht ein fristloser Kündigungsgrund, wenn der Mieter über einen Zeitraum, welcher sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Zahlung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für 2 Monate erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 b) BGB).

Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Auf Verpackungen von pflanzlichen Arzneitees darf grundsätzlich nicht das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion abgebildet werden – so der EuGH in seinem Urteil vom 26.06.2025 (Az. C-618/23).

UMGANG MIT AUSKUNFTSANFRAGEN NACH ART. 15 DSGVO

Art. 15 DSGVO – Umgang mit Auskunftsanfragen

Nachdem der BGH entschieden hat, dass bereits allein der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immaterieller Schadensersatzanspruch begründen kann, werden gegen Unternehmen vermehrt Auskunftsansprüche gemäß Art. Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geltend gemacht. Dieses Recht auf Auskunft, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, bildet dabei oft die Grundlage für die weitergehenden Ansprüche auf Schadensersatz, Berichtigung oder Löschung.

Cookie Banner DSGVO

Hohe Anforderungen an Cookie-Banner

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 19. März 2025 wichtige Maßstäbe für die Gestaltung datenschutzkonformer Cookie-Banner festgelegt. Das Gericht bestätigte die Anordnung des Landesdatenschutzbeauftragten, mit welcher dieser die Klägerin, ein Verlagshaus, angewiesen hatte, auf ihrer Website wirksame Einwilligungen für die Nutzung von Cookies einzuholen bzw. umzusetzen. Die von ihr eingesetzte Einwilligungslösung auf der Website des Verlags ist unzulässig.

arzneitee Bio Kennzeichnung EUGH Urteil

Bio-Kennzeichnung auf Arzneitee – Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Auf Verpackungen von pflanzlichen Arzneitees darf grundsätzlich nicht das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion abgebildet werden – so der EuGH in seinem Urteil vom 26.06.2025 (Az. C-618/23).

Unsere Rechtsgebiete

Wirtschaftsrecht

Unternehmen geraten schnell und unerwartet in eine Lage, in der sie mit dem Strafrecht konfrontiert werden. Dabei können neben dem Unternehmer auch Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner in Bußgeldverfahren oder sogar schwerwiegende Straftaten involviert sein. 

Steuerrecht

In enger Abstimmung mit den Beratern des Mandanten werden optimale Lösungen erörtert und Wege analysiert, um ein bestmögliches Ergebnis für den Mandanten zu verwirklichen.

Markenrecht

Inhaber von erfolgreichen Marken und Produkten sehen sich mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert: Sie müssen sich gegen Missbrauch, Verwässerung, Fälschungen und Rechtsverletzungen, auch im Internet, zur Wehr setzen

Wettbewerbsrecht

Sie erhalten eine Abmahnung unter anderem wegen unlauteren Wettbewerbs oder einer Markenverletzung? Lassen Sie uns das Schreiben direkt zukommen, um die Frist einzuhalten.

Medizinrecht

Medizinrecht spielt eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen. Patienten und Ärzte, aber auch Entwickler neuer Gesundheitsprodukte sehen sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die von Haftungsfragen über Datenschutz und Werbung bis hin zu berufsrechtlichen Regelungen reichen.

IT-Recht

Wir bieten unseren Mandanten eine IT-branchenspezifische, umfassende Rechtsberatung in allen sich ergebenden Rechtsfragen an.

Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftskanzlei

Cornea Franz Rechtsanwälte ist eine familiäre Wirtschaftskanzlei mit Hauptsitz in Würzburg und weiteren Niederlassungen in Nürnberg, Schweinfurt, Fulda und Lohr am Main. Neben einem motivierten Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten sowie einem Notar besteht der Kern der Kanzlei aus Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechts-, Versicherungs- und Notarfachwirten sowie kaufmännischen Mitarbeitern.

Hier ein Überblick über unsere Rechtsgebiete. >> zu den Rechtsgebieten

Das Wirkungsfeld der Anwaltskanzlei erstreckt sich über alle Bereiche des Wirtschafts– und Steuerrechts für Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbstständige und Privatpersonen. Sie als unsere Mandanten sollen bei Cornea Franz Rechtsanwälte vor allem eines spüren: den Wohlfühlfaktor der CF-Familie. Durch eine persönliche Arbeitsatmosphäre wachsen Sie in das vertrauensvolle Umfeld bei Cornea Franz Rechtsanwälte hinein.

Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Steuerrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht unterstützt Sie Cornea Franz Rechtsanwälte (CF) bei allen Rechtsfragen.

Die CF-Familie steht ihren Partnern bei allen juristischen Herausforderungen schnell, unkompliziert und kompetent zur Seite. Unsere Kompetenzschwerpunkte liegen vor allem in den Fachgebieten Gesellschaftsrecht, Vertrags- und Unternehmensgestaltung, Steuerstrafrecht, Medizinrecht, gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht.

Durch die hervorragende Lage der Rechtsanwaltskanzlei im Würzburger und Nürnberger Zentrum, die gute Verkehrsanbindung und die Verwendung modernster Kommunikationstechnik können wir die Interessen unserer Mandanten effizient vertreten.

Dank eines Netzwerkes qualifizierter Kollegen im Ausland zählen auch Konsultationen außerhalb Deutschlands zum beruflichen Alltag der Kanzlei. So können beispielsweise auch Vertragsschlüsse mit ausländischen Geschäftspartnern problemlos von der CF-Familie bearbeitet werden.

Profitieren auch Sie von unserer juristischen Kompetenz und vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch unter 0931 35939-0. Unsere Zentrale vermittelt Ihnen den Rechtsanwalt oder Fachanwalt in Würzburg, Nürnberg, Schweinfurt, Lohr am Main und Fulda, der zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt.

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