Das Arzthaftungsrecht ist eine Kategorie des Medizinrechts und regelt die zivilrechtliche Haftung von Ärzten bzw. Krankenhäusern im Rahmen der ärztlichen Leistungserbringung. Anknüpfungsunkte sind (grobe) Behandlungsfehler und ärztliche Aufklärungsfehler, an die in rechtlicher Hinsicht unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft werden.
Oftmals treten bei Behandlungs- und/oder -aufklärungsfehlern neben den körperlichen auch massive finanzielle Schäden ein, deren Ersatz sich die hinter dem Behandler stehenden Haftpflichtversicherungen (mit stetiger Regelmäßigkeit) erwehren.
Für Mediziner stellen sich langatmige Prozess als zermürbend dar und rufen zudem eine etwaige strafrechtliche Verfolgung (Körperverletzung) auf den Plan.
Eine von Anfang an professionelle Begleitung ist nicht nur der Kontinuität des gemeinsamen Wissens um den jeweiligen konkreten Sachstand enorm wichtig, sondern insbesondere dem/der Betroffenen die Gewissheit zu geben, alles Erforderliche zur bestmöglichen Geltendmachung oder Abwehr getan zu haben.
Wir sind im Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht in den folgenden Bereichen tätig:
Materieller Schaden, wie
- Verdienstausfall
- Mehraufwendungen
- Haushaltsführungsschaden
- Unterhaltsschaden
- Zukünftiger Schaden/Folgeschaden
- Beerdigungskosten
- Abwehr/Geltendmachung von Ansprüchen
- Schmerzensgeld
- Schmerzensgeldrente
Ihre Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht in Nürnberg
Dr. Rupert Weinzierl
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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