Das Apothekenrecht ist eine Kategorie des Medizinrechts und regelt die Voraussetzungen des Apothekenbetriebs.
Ob Berufsrecht, Fremd- oder Mehrbesitzverbot, die Eröffnung und Erweiterung einer Apotheke, die Versandhandelserlaubnis oder die Anforderungen an den Apothekenbetrieb, sämtliche Erfordernisse werden in komplexen Gesetzen geregelt, die u.a. die Herstellung, Lagerung und den Verkauf von Arzneimitteln zum Gegenstand haben.
Der enge Kontext zum Arzneimittel- (AMG) und Heilmittelwerberecht (HWG) mit seinen komplexen rechtlichen Regelungen ist dem Apothekenrecht immanent und bedarf bei der Beratung – wie auch die Beratung im Betäubungsmittelbereich (z.B. Cannabis in Form von getrockneten Blüten) – spezieller rechtlicher Kenntnisse
Wir stehen ihnen bei diesen Fragen und solchen um die Approbation, dem Defektur-/Rezepturarzneimittel bis zur wettbewerbsrechtlich relevanten Werbung genauso zur Seite, wie beim Erwerb/Verkauf einer Apotheke.
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