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Ihr Fachanwalt für Medizinrecht in Nürnberg
Dr. Rupert Weinzierl Fachanwalt für MedizinrechtTerminvereinbarung unter 0911-53006714
Fachanwalt für Medizinrecht in Nürnberg & bundesweit
Als Fachanwalt für Medizinrecht bin ich spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen und Herausforderungen im Gesundheitswesen. Ob es um Arzthaftung, Arztrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medizinprodukterecht oder Datenschutz im Gesundheitswesen geht – ich stehe Ihnen mit fundiertem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung zur Seite.
Mein Ziel ist es, für meine Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu finden und ihre Interessen effektiv zu vertreten. Egal, ob Sie ein Arzt, Krankenhaus, medizinisches Versorgungszentrum, Pflegeeinrichtung oder Patient sind – ich bin für Sie da, um Sie kompetent zu beraten und zu unterstützen.
Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre rechtlichen Anliegen im Bereich des Medizinrechts zu besprechen. Ich freue mich darauf, Ihnen helfen zu können.
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Als dynamisches und komplexes Rechtsgebiet entwickelt sich das Medizinrecht ständig und rasant weiter, um auf neue medizinische Technologien, Behandlungsmethoden und gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren. Als Beispiele dienen das elektronische Rezept oder die Patientenversorgung mit Cannabis.
Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich eine erstklassige Beratung und Vertretung!
Das Medizinrecht ist ein vielschichtiges und stark reguliertes Rechtsgebiet, das neben den rechtlichen Beziehungen zwischen sämtlichen im Bereich der Medizin beteiligten Personen (Ärzten, Apothekern, Patienten, Krankenhäusern, Krankenkassen) insbesondere auch den komplexen Bereich des Arzneimittel– und Pharmarechts umfasst.
Zu den rechtsanwaltlichen Leistungen im Medizinrecht zählen u.a.
- Die rechtliche Beratung bei schwierigen Abgrenzungsfragen von Produkten (Arzneimittel/Nahrungsergänzungsmittel/Medizinprodukte/Kosmetik) und der entsprechenden Werbung, auch für Leistungserbringer.
- Die Vertretung in Fällen der Arzt-Patientenbeziehung (z.B. Arzthaftung, Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler) sowie die Kostenerstattung für Arzt (z.B. Regresse, Wirtschaftlichkeitsprüfungen) bzw. Patient gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bzw. privaten Krankenversicherung (PKV).
- Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie
- den Kauf oder Verkauf von Arztpraxen und Apotheken.
- Die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern, z.B. im Rahmen einer Praxisgründung oder -zusammenlegung.
- Auch das Berufs- und Standesrecht der Heilberufe sowie das Vertragsarztrecht gehören zum Bereich des Medizinrecht.
- Stetig bedeutsamer werden in der anwaltlichen Beratung das Krankenhausrecht, das unter anderem die Krankenhausplanung, -finanzierung und der Betrieb von Krankenhäusern oder privaten Kliniken.
- Diese Kernbereiche werden durch ethische Fragestellungen, wie zum Beispiel bei der Sterbehilfe oder der Organtransplantation, ergänzt.
Werbung für ärztliche Behandlungsleistungen mittels medizinischem Cannabis
Cornea Franz erstreitet bahnbrechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main, Urteil, Az. 6 U 082/23) für die Werbung im Rahmen einer von ihrer Mandantin, einem Servicedienstleistungsunternehmen für Kunden aus dem Gesundheitsbereich in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH), entwickelten Plattform für ärztliche Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit der Behandlung mittels medizinischem Cannabis.
Lesen Sie hier unseren aktuellen Artikel zum aktuellen Thema „Werbung für ärztliche Behandlungsleistungen mittels medizinischem Cannabis„
Sie und Ihre individuelle Situation stehen bei uns im Mittelpunkt.
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Wir bewerten Ihre Risiken und Chancen und führen Ihre Angelegenheit stets mit persönlichem Einsatz zielstrebig, ergebnisorientiert, kreativ und transparent durch.
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