Diskriminierung im Wettbewerbsrecht bezeichnet die unfaire Benachteiligung eines Unternehmens gegenüber anderen Marktteilnehmern. Dies kann durch unterschiedliche Preisgestaltungen, Lieferbedingungen oder den Zugang zu wichtigen Ressourcen geschehen. Diskriminierende Praktiken verzerren den Wettbewerb, indem sie bestimmten Unternehmen unfaire Vorteile verschaffen oder andere benachteiligen. Wettbewerbsbehörden greifen ein, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb fair und ausgewogen bleibt.