Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem aktuellen Urteil wichtige Fragen zur rechtlichen Bewertung von WhatsApp-Nachrichten und Emojis geklärt. Mit dem Urteil vom 11. November 2024 (Az. 19 U 200/24 e) wurde die Bedeutung moderner Kommunikationsformen für den Rechtsverkehr weiter konkretisiert.
Sachverhalt
In dem Fall stritten die Parteien darüber, ob eine per WhatsApp versandte Nachricht die Anforderungen der gewillkürten Schriftform nach § 127 Abs. 2 BGB erfüllt und ob ein in der Nachricht verwendetes Emoji als Zustimmung zu einer Aussage zu werten ist. Konkret ging es um eine Liefervereinbarung, bei der der Absender auf eine Nachricht des Empfängers mit einem Emoji reagierte.
Das OLG München hatte zu beurteilen, ob diese Reaktion als Zustimmung zur Verschiebung eines Liefertermins zu werten war.
Entscheidung des Gerichts
1. Schriftform bei WhatsApp-Nachrichten
Das Gericht stellte klar, dass die Übermittlung einer Textnachricht per WhatsApp die Anforderungen der gewillkürten Schriftform nach § 127 Abs. 2 BGB grundsätzlich erfüllt. Gleiches gilt für Attachments, die als Textdokumente, PDF-Dateien oder ausreichend gute Fotos übermittelt werden. Nicht ausreichend sind hingegen Sprachnachrichten oder Video- und Audiodateien, da diese keine visuelle Lesbarkeit im Sinne der Schriftform bieten.
2. Bedeutung von Emojis
Emojis in Textnachrichten sind bei der Auslegung einer Erklärung zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei, wie ein verständiger Empfänger die Nachricht nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte (§§ 133, 157 BGB) verstehen durfte. Zur Klärung des Bedeutungsgehalts von Emojis können Emoji-Lexika herangezogen werden. Der Kontext der Nachricht ist für die Auslegung entscheidend.
3. Keine Zustimmung durch Emoji
Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass das verwendete Emoji in der Nachricht des Klägers nicht als Zustimmung zur Aussage des Beklagten zu werten sei. Die Aussage „Der SF 90 Stradale rutscht leider auf erstes Halbjahr 2022“ wurde durch das Emoji nicht bestätigt, da dieses nicht eindeutig als Willenserklärung interpretiert werden konnte.
Relevanz des Urteils
Das Urteil des OLG München verdeutlicht, dass moderne Kommunikationsmittel wie WhatsApp rechtlich wirksam genutzt werden können, jedoch besondere Anforderungen erfüllen müssen. Textnachrichten und Anhänge können die Schriftform erfüllen, während Sprachnachrichten und Videos hierfür ungeeignet sind. Emojis in Nachrichten sind bei der rechtlichen Bewertung nicht zu unterschätzen, da sie je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, den Kontext und die gewählten Ausdrucksformen in der digitalen Kommunikation präzise zu beachten, um Missverständnisse zu vermeiden.