Markenfähigkeit bezeichnet die Eignung eines Zeichens, als Marke eingetragen zu werden. Damit ein Zeichen markenfähig ist, muss es Unterscheidungskraft besitzen und darf keine gesetzlichen Schutzhindernisse, wie beschreibende oder irreführende Angaben, aufweisen. Ohne Markenfähigkeit wird eine Marke vom Markenamt nicht eingetragen.