Eine Scheidung ist oft nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch viele rechtliche und finanzielle Fragen mit sich. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann dabei helfen, den Prozess zu vereinfachen und Konflikte zu vermeiden. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist, welche Vorteile sie bietet und welche Punkte darin geregelt werden können.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Unterkategorie eines Ehevertrages zwischen Ehepartnern, in dem wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung verbindlich geregelt werden. Grundsätzlich lässt sich inhaltlich durch einen klassischen Ehevertrag das Gleiche regeln wie durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie wird aber erst geschlossen, wenn bereits eine Trennung der Eheleute erfolgt ist. Es ist möglich auch im Rahmen der Scheidung vor Gericht eine Scheidungsfolgevereinbarung zu schließen und diese protokollieren zu lassen. Dazu benötigt man dann aber zwei Anwälte. Die Eheleute können aber auch außergerichtlich eine Scheidungsfolgevereinbarung schließen. Wenn aber in dieser sich Regelungen finden zum Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich oder die Übertragung von einer Immobilie, dann ist die notarielle Beurkundung zwingend notwendig. Vereinbarungen zum Sorge- und Umgangsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder bedarf keiner Form. Im Streitfall haben diese Regelungen aber auch nur bedingt Wirkung, da das Gericht vorrangig das Kindeswohl zu überprüfen hat und sich nicht an die vereinbarten Regelungen hier halten muss. Meist wird die Scheidungsvereinbarung vor oder während des Scheidungsverfahrens aufgesetzt. Jedoch ist es auch möglich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung nach der Scheidung noch nachträglich, beispielsweise ein Jahr nach der Scheidung, zu vereinbaren. Hiervon ist jedoch abzuraten, da im Falle dann auftretenden Konflikten nur noch schwerlich eine faire Regelung getroffen werden kann.
Eine Scheidungsfolgevereinbarung eignet sich immer, wenn die Ehegatten noch eine einvernehmliche Lösung finden können. Ziel ist es, die Scheidung zu beschleunigen in den Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden. Dies spart den Eheleuten, Zeit Geld und Nerven, so dass klare Verhältnisse geschaffen werden.
Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung:
1. Rechtsklarheit und Planungssicherheit: Beide Parteien wissen genau, welche Rechte und Pflichten sie nach der Scheidung haben und welche finanzielle Belastung auf sie zu kommt.
2. Vermeidung langwieriger teure Gerichtsverfahren: Eine einvernehmliche Regelung spart Zeit, Kosten und Nerven.
3. Beschleunigung des Scheidungsverfahrens
4. Individuelle Lösungen: Die Vereinbarung ermöglicht es, auf die spezifischen Bedürfnisse und Lebensumstände der Beteiligten einzugehen und gesetzliche Regelungen zu modifizieren.
5. Wahrung des Familienfriedens: Gerade bei gemeinsamen Kindern kann eine einvernehmliche Regelung zukünftige Konflikte vermeiden.
Welche Punkte können geregelt werden?
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können zahlreiche Aspekte des gemeinsamen Lebens rechtlich verbindlich geklärt werden. Dazu gehören unter anderem:
• Unterhaltsfragen: Wer zahlt wem welchen Unterhalt – für den Ehegatten oder die Kinder?
• Sorgerecht und Umgangsrecht: Regelungen zum Aufenthalt der Kinder, Umgangszeiten und wichtige Entscheidungen.
• Vermögensaufteilung: Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Schulden und des Hausrats.
• Regelungen zum Zugewinnausgleich- Wechsel des Güterstandes- Höhe eines Ausgleichsanspruchs.
• Ehewohnung: Wer bleibt in der Wohnung oder im Haus? Soll die Immobilie verkauft oder übertragen werden? wer übernimmt das Darlehen? Erfolgt eine Haftungsfreistellung?
• Hausrataufteilung- Wer bekommt welchen Hausrat? Wer behält das Familienauto? – Übertragung von Verträgen
• Versorgungsausgleich: Vereinbarungen zu Rentenanwartschaften, falls dieser nicht im Scheidungsverfahren geregelt werden soll.
• Sonstige Vermögenswerte: Regelungen zu Versicherungen, Geldanlagen oder Firmenbeteiligungen.
• Regelungen zu Schenkungen und Investitionen von Verwandten zum Beispiel im Hausbau
• Erbrechtliche Regelungen können auch mit aufgenommenen werden- häufig erfolgt ein Erbverzicht oder ein Erbvertrag zum Beispiel zu Gunsten von Kindern
• Übernahme von Mietverträgen und Freistellung von Mietzahlungen
• Steuerliche Regelungen -Ein eigener Themenkomplex sind die Auswirkungen der Scheidung auf die steuerliche Situation der Ehegatten
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Grundsätzlich kann man in allen Bereichen, wo es Konflikte gibt, oder geben könnte eine Regelung mitaufnehmen.
Warum ist rechtliche Beratung so wichtig?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat weitreichende rechtliche Konsequenzen. Fehler oder unklare Formulierungen können später teuer und belastend werden. Wie andere Eheverträge kann auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung unwirksam oder anfechtbar sein. Eine Anfechtung ist insbesondere dann denkbar, wenn ein Ehegatte beim Abschluss des Scheidungsvertrags getäuscht wurde. Nichtig können Vereinbarungen sein, die nicht den Formvorschriften genügen, den anderen Ehegatten unangemessen benachteiligen oder aber Zulasten von Kindern oder Sozialbehörden gehen. Wichtig ist im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung, dass sie einer rechtlichen Überprüfung durch die Gerichte standhält.
Sobald die Vereinbarung unterschrieben und notariell beurkundet wurde oder vom Familiengericht im Rahmen der Scheidung protokolliert wurde, kann man die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht mehr einfach ändern, wenn keine Nichtigkeitsgründe vorliegen. Deshalb sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Vereinbarung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Hierzu gehört auch, dass ihr Rechtsbeistand sie bei der notariellen Beurkundung begleitet und entweder selbst komplizierte Vereinbarungen formuliert oder aber die Formulierungen des Notars überprüft, ob diese auch mit der gängigen Rechtsprechung übereinstimmen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das anwaltliche Honorar für die Beratung und Vertretung bei der Gestaltung bzw. Prüfung des Scheidungsvertrags können frei verhandelt werden. Sie richten sich nach dem Zeitaufwand und/oder dem Wert der Scheidung (abhängig vom Vermögen und Einkommen der Ehegatten). Die Notarkosten für die Beurkundung richten sich nach dem Gegenstandswert. Die Kosten sind aber sehr viel niedriger- als wenn es zu langwierigen gerichtlichen Streitigkeiten kommt.
Fazit: Eine sinnvolle Lösung für eine geregelte Zukunft
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie die rechtlichen und finanziellen Folgen Ihrer Scheidung klar und einvernehmlich regeln. Sie bietet Planungssicherheit und vermeidet unnötige Konflikte – ein wichtiger Schritt, um nach der Scheidung einen Neuanfang zu ermöglichen. Insbesondere sind auch der persönliche Aufwand und die psychische Belastung bei einer vertraglichen Regelung deutlich geringer als in einem streitigen Scheidungsverfahren.
Wie bei allen vertraglichen Gestaltungen mit widerstreitenden Interessen ist auch bei der Scheidungsfolgenvereinbarung Verhandlungsgeschick gefordert. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht muss in der Lage sein, nicht nur die rechtliche Situation richtig einzuschätzen, sondern vor allem auch die Situation in allen Dimensionen zu überblicken-. Dabei ist insbesondere bei einer Scheidungsfolgevereinbarung ein Feingefühl notwendig, da es nicht nur um wirtschaftliche Komponenten sondern auch um sozial-familiäre Aspekte geht, welche häufig von Emotionen dominierte sind.
Haben Sie Fragen zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder möchten Sie eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns Anwälte im Familienrecht unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vereinbarungen.