Absolute Schutzhindernisse sind gesetzliche Gründe, die einer Markeneintragung entgegenstehen. Dazu zählen mangelnde Unterscheidungskraft, irreführende Angaben oder Verstöße gegen die guten Sitten. Das Vorliegen von Schutzhindernissen führt in der Regel zur Zurückweisung der Markenanmeldung.