René C. Cornea
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner
René Cornea gründete im Jahr 2002 zusammen mit Uwe Franz die Rechtsanwaltskanzlei Cornea Franz mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Er verfügt über hohe Expertise und umfassende Erfahrungen im Bereich M&A (Unternehmenstransaktionen, Joint Ventures und Umstrukturierungen), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie bei Unternehmenssanierungen und Insolvenzen (Regelverfahren, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Restschuldbefreiung). Ein weiterer Fokus seiner Beratung liegt im allgemeinen Vertragsrecht. Er erstellt und prüft Verträge für Unternehmen und Privatpersonen. Seine Erfahrung und Kompetenz dient Unternehmen, denen er neben seiner Anwaltstätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat zur Verfügung steht.
Ausbildung und Berufliche Tätigkeit
- Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaft sowie Politikwissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität, Würzburg
- Erste Juristische Staatsprüfung, abgeschlossen mit Prädikatsexamen
- Zweite Juristische Staatsprüfung, abgeschlossen mit Prädikatsexamen
- langjähriger Dozent für Gesellschaftsrecht und Sanierungen sowie im Internetrecht
- Aufsichtsratstätigkeit als Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzender
- Lehrbeauftragter für Internationales Wirtschaftsrecht, HFH - University of Applied Sciences
- Lehrbeauftragter für Insolvenzrecht, HFH - University of Applied Sciences
- Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein e. V. (DAV)
- Centrale für GmbH
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht e. V.