Schwierig, komplex und schnelllebig – das Steuerrecht ist für Laien heutzutage kaum noch zu verstehen. Die Einflüsse des Europarechts sind so weitreichend, dass selbst kleinere Unternehmen bspw. bei einer Verlagerung einer Niederlassung in das Ausland mit Fragen des Internationalen Steuerrechts konfrontiert werden. Auch die Übertragung von Privateigentum durch einen Erbvertrag oder ein Testament, die Weitergabe eines Betriebs an die eigenen Kinder oder der Verkauf an Dritte – all das ist ohne steuerrechtliche Beratung nicht mehr zu bewältigen.
Die Steuerrechts-Experten von CORNEA FRANZ Rechtsanwälte beraten Sie in allen Bereichen des Steuerrechts. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Unternehmens und Ihrer privaten Vermögensverhältnisse. Dabei arbeiten wir in engem Austausch mit Ihrem eigenen Steuerberater, der mit Ihnen und Ihrem Unternehmen bestens vertraut ist. Bei Einsprüchen und Klagen vertreten wir Sie gegenüber dem Finanzamt und setzen Ihre Rechte durch. Durch unsere langjährige internationale Vernetzung stehen wir Ihnen auch bei Auslandssachverhalten und internationalen Steuerrechtsfällen kompetent zur Seite.
Sie suchen einen Fachanwalt für Steuerrecht in Würzburg, Nürnberg, Fulda oder Schweinfurt? Unser Team Steuerrecht freut sich auf Ihren Anruf.
Unsere Leistungen
- Ertragssteuern (Einkommens- und Körperschaftsteuer); Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer von Privatpersonen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
- Begleitung und Beratung von steuerlichen Gestaltungen für Unternehmen und Privatpersonen insbesondere durch Gestaltungsberatung, steuerliche Gutachten, Korrespondenz mit den Finanzämtern bei verbindlichen Auskünften
- Tax Compliance – Absicherung steuerlicher Haftungsrisiken von Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie Vorständen und Aufsichtsräten im Ramen unternehmerischer Entscheidungen
- Steuererklärungen im Rahmen von Nacherklärungen, Korrekturen und Selbstanzeigen
- Begleitung und Betreuung von Außenprüfungen (von der Prüfungsanordnung über die Erörterungen mit dem Betriebsprüfer bis hin zur Schlussbesprechung)
- Prüfung von Erfolgsaussichten für Klagen vor den Finanzgerichten und Revisionen vor dem Bundesfinanzhof
- Vertretung gegenüber Finanzämtern und vor Finanzgerichten (Einspruchsverfahren und Klageverfahren)
- Verteidigung und Vertretung in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens
- Fragen der internationalen Besteuerung
- Vermögensnachfolgegestaltung unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Erbrechts, Gesellschaftsrechts und Steuerrechts
- Haftungsfragen der Steuerberaterhaftung
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht
René C. Cornea
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner
Uwe K. Franz
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Abogado Inscrito (Málaga) N° 109
- Partner
Dr. Claudia Hartmann
- Rechtsanwältin
Marie Herrmann
- Assessorin
Felix Lang
- Rechtsanwalt
Klaus Ratz
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Jakob Schum
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Dr. Alexander Weigand
- Rechtsanwalt
Dr. Stephan Wübbelsmann, LL.M. Tax
- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner
Dr. Benjamin Zapf
- Rechtsanwalt
- Steuerberater
Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen
Unter welchen Voraussetzungen besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?
In § 46 Einkommensteuergesetz ist die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung geregelt. Auszugsweise sind einige Gründe aufgezählt:
- Es liegen Einkünfte vor, die dem Progressionsvorbehalt (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld usw.) unterliegen.
- Es liegen weitere Einkunftsarten vor wie z.B. Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Es liegen mehrere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor, z.B. bei Abrechnung über Lohnsteuerklasse VI.
Bis wann muss die Einkommensteuer abgegeben werden?
Welche Konsequenzen zieht eine verspätete Abgabe der Steuererklärung nach sich?
Was ist ein Einspruch und was ist der Unterschied zu einem Antrag auf Änderung des Steuerbescheids?
Der Einspruch unterscheidet sich von Korrekturanträgen nach §§ 129-132, §§ 172-177 AO vor allem darin, dass nur Einsprüche den Eintritt der formellen und materiellen Bestandskraft des Steuerbescheids verhindern. Der Bescheid wird somit nicht bestandskräftig. Diesen Effekt haben bloße Korrekturanträge nicht.
Müssen die geforderten Steuern bezahlt werden, wenn fristgerecht Einspruch eingelegt wurde?
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