Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen ist sehr komplex, da häufig Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten gelöst werden müssen. Darüber hinaus bedarf es umfassender Erfahrung zum Ablauf solcher Transaktionen.
Bei Unternehmenstransaktionen steht Ihnen das Team von Cornea Franz Rechtsanwälte Unternehmern und Unternehmen beratend zur Seite. Dabei werden Sie von unseren Transaktionsexperten bei Private Equity-Deals sowie Unternehmens- und Beteiligungserwerbungen und -verkäufen (Acquisitions) begleitet. Unsere umfassende Kompetenz auf dem gesamten Gebiet des Wirtschaftsrechts ermöglicht es uns, eine umfassende Beratung auch in angrenzenden Rechtsgebieten (z.B. Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtschutz, IT-Recht, Steuerrecht, Immobilienrecht, Mietrecht) durch entsprechende Fachanwälte zu gewährleisten. Dabei umfasst unser Dienstleistungsspektrum den Abschluss eines Letter of Intents (LoI), die Durchführung von Due Diligence-Verfahren, die Begleitung bei Vertragsverhandlungen und den Vertragsvollzug. Unsere Transaktionsrechtler unterstützen Unternehmen und Unternehmensgruppen darüber hinaus bei Joint Venture-Zusammenschlüssen, Gesellschaftervereinbarungen, Unternehmenszusammenschlüssen (Merger) und Umwandlungen jeglicher Art – auch grenzüberschreitend –, insbesondere bei Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen auf gesellschaftsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerlicher Ebene.
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