Aktuelle Entwicklungen und Verhaltenstipps bei Ermittlungsmaßnahmen
Seit dem Jahr 2008 hat sich das Steuerstrafrecht sukzessive in der Rechtsprechung wie auch in der Gesetzgebung verschärft. Seinen Höhepunkt fand dies in der Verschärfung der Selbstanzeige im Jahr 2015 und wurde inzwischen durch, in ihrer Verfassungsmäßigkeit bedenkliche, Verjährungsregelungen dank Cum-Ex-Skandalen nahezu pervertiert.
Wo erfahrene Steuerberater in früheren Jahren noch mit dem Außenprüfer Einigkeit erzielten und Nachzahlungen das Schmerzlichste für den Mandanten waren, ist heute stets die Frage des Steuerstrafrechts offen aufgeworfen. Bis hin zur Strafvereitelung durch den Prüfer, wenn er statt des „roten“ einen (nur) „grünen Vermerk“ fertigt (LG Stuttgart 23.04.20; Az.: 61 Ns 142 Js 114222/16), werden alle Beteiligten, vor allem aber Steuerpflichtige und Ihre Berater, auf deren Belastbarkeit getestet.
Erfahren Sie aktuelle Entscheidungen, Trends und Tendenzen im Steuerstrafrecht, diskutieren Sie Ihre Erfahrungen und Fragen mit dem Referenten während für Ihr leibliches Wohl gesorgt wird. So nutzen Sie Ihre Mittagspause effektiv – bei Cornea Franz – Lunch & Law.
Rechtsanwalt Uwe K. Franz, Fachanwalt für Steuerrecht berät und verteidigt seit 20 Jahren im Steuerstrafrecht. Er zeichnet die aktuellen Entwicklungen nach und gibt Ihnen einen Überblick für wichtige Tendenzen.
Neuer Termin wird in Kürze bekanntgegeben
12:30 UHR – 14:00 UHR
Cornea Franz Rechtsanwälte
Berliner Platz 10
97080 Würzburg
Natürlich müssen Sie dabei nicht auf Ihr Mittagessen verzichten, denn das ist die Idee von Lunch & Law: Parallel zum Vortrag haben Sie Gelegenheit, sich kulinarisch verwöhnen zu lassen.
Aufgrund begrenzter Platzzahl wird um Anmeldung gebeten unter lunch(@)cornea-franz.de oder telefonisch unter Tel. 0931/35939-0
Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.