Das Experten-Team von CORNEA FRANZ Rechtsanwälte berät Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts – kompetent, effizient und mit professioneller Leidenschaft. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate wissen wir, welche Interessen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils verfolgen. So können wir eine bestmögliche Interessenvertretung garantieren. Wir unterstützen unsere Mandanten z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Beendigung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Kündigungen, Lohnklagen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisberichtigungen – sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich.
- Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung und Beendigung von Dienstverträgen (u.a. Geschäftsführerverträgen und Handelsvertreterverträgen)
- Entgeltmodelle, Leistungsvergütungsmodelle
- Kollektives Arbeitsrecht
- Betriebsverlagerungs- und Restrukturierungsberatung
- Arbeitnehmerentsendung und internationales Arbeitsrecht
- Arbeitsplatzschutz und Betriebsunfälle
- Anti Diskriminierung
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Full Service Beratung von Personalabteilungen
- Rechtsstreitigkeiten bundesweit in allen Instanzen
Ihre Rechtsanwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht
René C. Cornea
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner
Sabrina Denner
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Katharina Kagias
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Familienrecht
Roland Klein
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- Schwerpunkt Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ingo Seipel
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- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Christian Semmler
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- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Europajurist
- Wirtschaftsmediator (CVM)
Arbeitsrechtliche Fragen & Antworten von unseren Anwälten
Diese Fragen und Antworten decken einige der wichtigsten Aspekte des Arbeitsrechts für Arbeitgeber ab und bieten eine Grundlage für das Verständnis der rechtlichen Verpflichtungen und Rechte im Arbeitsverhältnis. Bei spezifischen Fragen oder komplexen Sachverhalten stehen wir Ihnen sehr gerne persönlich zur Verfügung.
Kann dem Arbeitnehmer trotz dem Arbeitgeber bekannter Krankheit wirksam gekündigt werden?
Ja, der Arbeitgeber kann trotz Krankheit des zu kündigen Arbeitnehmers die Kündigung aussprechen. Es kommt lediglich auf den Zugang der Kündigung an. Die tatsächliche Kenntnisnahme spielt nur eine untergeordnete Rolle. Nicht zwingend muss die Kündigung am Arbeitsplatz übergeben werden. Eine Zusendung per Post kann den Zugang der Kündigung ebenso gewährleisten. Hier sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um gegebenenfalls den Zugang nachweisen zu können. Gleiches gilt im Übrigen für Fälle, in denen der Arbeitgeber weiß, dass sich der zu kündigende Arbeitnehmer im Urlaub befindet. Auch hier reicht die Übersendung per Post und der Einwurf der Kündigung in den Briefkasten.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung?
Was muss in einem Arbeitsvertrag enthalten sein?
Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien,
- Beginn des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitsplatzbeschreibung,
- Arbeitszeit,
- Vergütung,
- Urlaubstage,
- Kündigungsfristen und
- Hinweise auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
- Überdies müssen die Anforderungen des NachwG berücksichtigt werden.
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, darunter befristete Arbeitsverträge, unbefristete Arbeitsverträge, Teilzeitverträge und Minijobs. Jeder Vertragstyp hat unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Bedingungen.
Muss bei einer Kündigung ein Kündigungsgrund vorliegen und muss dieser Mitgeteilt werden?
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung?
Habe ich einen Anspruch auf Gewährung von Urlaub an bestimmten selbst festgelegten Tagen?
Wie viele Stunden darf ein Arbeitnehmer maximal arbeiten?
Wie viele Urlaubstage stehen Arbeitnehmern zu?
Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Längere Kündigungsfristen können im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen festgelegt sein.
Welche Gründe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen?
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich, z. B. Diebstahl, Betrug, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder schwere Beleidigungen. Der Kündigungsgrund muss so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Was muss ein Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung tun?
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu identifizieren. Auf Basis dieser Beurteilung müssen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitssicherheit?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehören Maßnahmen zur Unfallverhütung, Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung, Unterweisung der Arbeitnehmer und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen