Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft und hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Es werden damit die bisher strengen Regelungen zur Schriftform in verschiedenen arbeitsrechtlichen Regelungen aufgehoben und durch die Notwendigkeit der Textform (digitale Unterlagen) ersetzt. Lesen Sie hier den Artikel von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Semmler.
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