Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind weitreichende vertragliche Regelungen für eine Vielzahl künftiger Fälle vorzuformulieren und durch entsprechende Erwähnung im Rahmen eines Vertragsschlusses zum Bestandteil der vertraglich fixierten Einigung zu machen. Da diese Regelwerke teils unübersichtlich sind, hierüber nicht verhandelt wird und meist ein gewisses Machtgefälle zwischen anbietendem Unternehmer und abnehmendem Verbraucher (oder abhängigem Abnehmer) besteht, ist die Reichweite des rechtlichen Regelungsgehalts gesetzlich eingeschränkt.