Die erfinderische Tätigkeit beschreibt, inwiefern sich eine Erfindung von bereits bekannten technischen Lösungen unterscheidet. Für den Erfolg einer Patentanmeldung muss die Erfindung für den durchschnittlichen Fachmann – etwa einen Ingenieur oder Techniker – nicht naheliegend sein. Nur wenn die Lösung als innovativ und nicht offensichtlich erscheint, erfüllt sie das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit. Dieser Aspekt ist entscheidend für den Innovationsschutz und sichert die Einzigartigkeit Ihrer technischen Neuerung.