Das Geschmacksmusterrecht schützt die äußere Gestaltung eines Produkts (Design). Es gewährt dem Inhaber exklusive Nutzungsrechte und schützt vor Nachahmungen. Voraussetzung ist, dass das Design neu und eigenartig ist. Der Schutz wird durch die Eintragung beim zuständigen Amt erlangt und kann bis zu 25 Jahre dauern.