Mit dem englischen Begriff „Litigation“ wird das Durchsetzen oder Abwehren von Ansprüchen vor Gericht bezeichnet. „IT-Litigation“ bezeichnet also die Prozessführung betreffend Ansprüche aus (gescheiterten) Geschäftsbeziehungen, die aus einem IT-Projekt herrühren (z.B. Softwarelizenzen, Softwareentwicklung, Softwareberatung, Hardwareberatung, Hardwarekauf, Hardwaremiete, o.ä.). Dabei sind die prozessualen Besonderheiten des Sachvortrags und der Beweisführung zu den komplexen Sachverhalten aus IT-Projekten zu beachten, die eine große Menge an Erfahrung und Sorgfalt fürs Detail voraussetzen.