Das Kartellrecht regelt den Wettbewerb zwischen Unternehmen und verhindert wettbewerbswidriges Verhalten wie Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder den Missbrauch von Marktmacht. Ziel ist es, den freien Wettbewerb zu fördern und Verbraucher vor überhöhten Preisen oder schlechter Qualität zu schützen. In Deutschland wird das Kartellrecht durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und auf EU-Ebene durch die EU-Kartellverordnung geregelt.