Die Markenanmeldung ist der formelle Prozess zur Eintragung einer Marke in das Markenregister. Hierbei muss der Anmelder das gewünschte Zeichen (Wort, Bild oder Logo) sowie die Waren und Dienstleistung angeben, für welche die Marke genutzt werden soll. Nach Prüfung durch das zuständige Amt, wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), wird die Marke eingetragen und genießt dann Markenschutz, wenn nicht Dritte innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch gegen die Marke einlegen. Fehler bei der Anmeldung, wie ungenaue Waren- oder Dienstleistungsangaben, können den Schutzumfang beeinträchtigen.