Der Markenschutz sichert dem Markeninhaber das exklusive Recht, die eingetragene Marke zu nutzen und Dritten die Verwendung zu untersagen. Dieser Schutz entsteht durch die Eintragung der Marke in das Markenregister oder durch die Benutzung, wenn die Marke ausreichend bekannt ist. Markenschutz hilft, Nachahmung, Verwechslung oder Rufausbeutung zu verhindern und gewährleistet rechtliche Ansprüche bei Verletzungen.