Die Verwechslungsgefahr ist ein zentrales Kriterium im Markenrecht, das beurteilt, ob zwei Marken so ähnlich sind, dass sie bei den Verbrauchern Verwirrung stiften könnten. Sie bezieht sich auf Ähnlichkeiten in der Gestaltung, der Bedeutung oder der Aussprache der Marke sowie auf die Art der betroffenen Waren oder Dienstleistungen. Wenn eine Verwechslungsgefahr besteht, kann dies zu einer Ablehnung der Markeneintragung oder zu Rechtsstreitigkeiten führen.