Zum 1. Januar 2025 traten in Bayern die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Ziel der Reform ist es, Bauverfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und den Wohnungsbau zu erleichtern. Wesentliche Änderungen haben sich hierdurch in Bezug auf Verfahrensfreiheit von Vorhaben, die Abstandsflächenregelungen, für Stellplätze sowie für Bestandsbauten ergeben Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
1. Mehr genehmigungsfreie Bauvorhaben
Eine der zentralen Änderungen ist die Erweiterung der verfahrensfreiem Bauvorhaben. Zahlreiche Bauvorhaben, die bisher einer Baugenehmigung bedurften, sind nun genehmigungsfrei. Dazu gehören unter anderem Nutzungsänderungen (Art. 57 Abs.4 BayBO) sowie Dachgeschossausbauten (Art. 57 Abs.7 BayBO).
2. Anpassung der Abstandsflächen
Um innerstädtische Nachverdichtung zu erleichtern, wurden die Abstandsflächenregelungen überarbeitet. In Großstädten wie München, Nürnberg und Augsburg beträgt die Mindestabstandsfläche nun nur noch 0,4 der Wandhöhe (H), sofern die Umgebung von höheren Gebäuden geprägt ist. In anderen Regionen bleibt es bei der bisherigen Regelung von 1,0 H. Dadurch wird eine effizientere Nutzung von Grundstücken ermöglicht.
3. Flexiblere Stellplatzregelungen
Die Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen für Neubauten wurde gelockert. Gemeinden haben nun mehr Spielraum, eigene Stellplatzsatzungen zu erlassen und die Anzahl der benötigten Stellplätze individuell festzulegen. Dies soll insbesondere in städtischen Gebieten mit gutem ÖPNV-Angebot dazu beitragen, Baukosten zu senken und mehr Flächen für Wohnraum zu schaffen.
4. Erleichterungen für Bestandsbauten
Die Modernisierung und Aufstockung bestehender Gebäude wurde erleichtert. So sind eingeschossige Aufstockungen zur Wohnraumschaffung nun mit weniger bürokratischen Hürden verbunden. Zudem können Umbauten und Sanierungen schneller genehmigt werden.
5. Beschleunigte Genehmigungsverfahren
Um die Bearbeitungszeiten für Bauanträge zu verkürzen, müssen Bauaufsichtsbehörden künftig innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Zudem soll die Digitalisierung der Verfahren vorangetrieben werden, um Genehmigungen schneller und transparenter abzuwickeln.
Fazit zu den Änderungen der Bayerischen Bauordnung
Die Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025 sind ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung des Bauwesens. Doch Vorsicht, durch die Erweiterung der Verfahrensfreiheit liegt das Risiko die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten allein beim Bauherrn.