Neuheit ist eines der grundlegenden Kriterien für die Patentfähigkeit. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht bereits zum Stand der Technik gehört. Dabei umfasst der Stand der Technik alle weltweit veröffentlichten Informationen – egal, ob in Fachbüchern, wissenschaftlichen Zeitschriften, Online-Portalen oder über Social Media. Um einen erfolgreichen Patentschutz zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Erfindung vor der Patentanmeldung vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) abzuschließen.