Rechtsanwalt Steuerstrafrecht | Fachanwalt Steuerrecht
Professionelle bundesweite steuerstrafrechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Uwe Franz.
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Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Steuerstrafrecht
Erfahrene Rechtsanwälte stehen an Ihrer Seite
In den letzten Jahren ist das Steuerstrafrecht für Privatpersonen, Unternehmer und Mitarbeiter verstärkt in den Fokus gerückt. Betriebsprüfungen und Kontrollen durch das Finanzamt sind heute keine Seltenheit mehr, insbesondere seitdem der Staat seine Bemühungen nach den CD-Affären und prominenten Fällen verstärkt hat. Die Verknüpfung von Steuerrecht und Strafrecht wirft oft komplexe Fragen auf, deren Konsequenzen existenzbedrohend sein können. Darüber hinaus hat das Steuerstrafrecht Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche wie die Beamtenstellung, ärztliche Approbation sowie gewerbliche oder waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Bei einem Anfangsverdacht ist es daher entscheidend, neben Ihrem Steuerberater sofort einen erfahrenen Rechtsberater hinzuzuziehen.
Seit mehr als 20 Jahren beraten und verteidigen wir Mandanten aus allen Branchen und in allen Lebensbereichen bei steuerrechtlichen Konflikten wie Steuerhinterziehung, dem Vorenthalten von Arbeitsentgelten oder Fragen der Selbstanzeige. Von der ersten Maßnahme der Ermittlungsbehörden, wie der Durchsuchung oder Beschlagnahmung, bis hin zur Strafverteidigung vor den Strafgerichten – Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen in Krisenzeiten mit Sachverstand und Kompetenz vertrauensvoll zur Seite.

Steuerstrafrecht

Kanzlei für Steuerrecht & Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht umfasst die rechtlichen Regelungen und Konsequenzen bei Verstößen gegen steuerliche Vorschriften, die sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte berücksichtigen. Es begegnet Privatpersonen, Unternehmen und Mitarbeitern in Form von Betriebsprüfungen, Selbstanzeigen und strafrechtlichen Ermittlungen durch die Finanzbehörden.
- Gutachten und Beratung zu Strafbarkeitsrisiken im Steuerrecht
- Nacherklärungen und Würdigung von Nacherklärungspflichten und Verantwortung
- Selbstanzeigeberatung und Erstellung von Selbstanzeigen
- Steuerstrafverteidigung (Einkommenssteuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung, Lohnsteuerhinterziehung etc.)
- Hilfe und Begleitung bei Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden
- Beratung und Begleitung von Außenprüfungen und Steuerfahndungsuntersuchungen
- Tax Compliance – Steuerstrafrechtliche Risikominimierung in Unternehmen
- Vertretung gegenüber Steuerfahndung
- Verteidigung bei Ermittlungen von Bußgeld- und Strafsachenstellen (BuStra/StraBu) oder Staatsanwaltschaften
- Einspruch gegen Strafbefehle; Revision gegen Steuerstrafrechtliche Urteile
- Ausarbeitung von Lösungen im Steuerstrafverfahren wie Tatsächliche Verständigungen
- Unterstützung bei Auslandssachverhalten, ausländische Einkünfte, Depots, Zinserträge, Erbschaften und deren Besteuerung
Unsere Kanzlei für Steuerstrafrecht ist jederzeit für Sie da – persönlich, telefonisch oder per Videocall, und das bundesweit.
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Wir bewerten Ihre Risiken und Chancen und führen Ihre Angelegenheit stets mit persönlichem Einsatz zielstrebig, ergebnisorientiert, kreativ und transparent durch.
Füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir melden uns gerne bei Ihnen für einen Beratungstermin.
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