Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz im Arztrecht, Zahnarztrecht, Krankenhausrecht sowie dem Recht der Heilberufe und Heilhilfsberufe
Die Fülle an rechtlichen Regelungen und deren Umsetzung fordern Leistungserbringern derart viel ab, dass der Beruf mit dem eigentlichen Ziel Menschen zu helfen darunter leidet. Es wird vom Gesetzgeber mehr abverlangt als in der medizinischen Ausbildung beigebracht wird, was nicht nur zu steten Ungewissheit, sondern auch zu hierdurch bedingtem Frust führt. Die Verwaltung der eigenen Aufgaben nimmt zu viel wertvolle Zeit in Anspruch, die besser in die Ausübung der medizinische Tätigkeit investiert wäre.
Um Ihnen von Anfang an Rechtssicherheit zu geben und Fallstricke zu vermeiden, beraten wir Sie kompetent im gesamten Bereich des Medizinrechts. Sie minimieren nicht nur Risiken und Haftungsfallen, sondern steigern den Wert ihrer Arbeit sowie der Praxis. Die gilt im Bereich der Ärzte- oder Zahnärzteschaft ebenso wie im Krankenhausbetrieb oder der Ausübung der wichtigen Tätigkeiten der Heilhilfsberufe. Wir unterstützen Sie professionell mit individueller Beratung und Vertretung.
Ob Vertragsgestaltung, Haftungsfragen oder berufsrechtliche Anliegen – wir stehen Ihnen mit umfassendem Wissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Vertrauen Sie auf die Expertise unserer Kanzlei für Medizinrecht, um optimal in allen rechtlichen Belangen aufgestellt zu sein.
Schützen Sie sich vor rechtlichen Risiken und Fallstricken
Sichern Sie Ihre medizinische Berufspraxis ab mit einer frühzeitigen professionellen Rechtsberatung, die speziell auf die Bedürfnisse von Ärzten, Arztpraxen, Zahnärzten, Zahnarztpraxen, Kliniken und Physiotherapeuten zugeschnitten ist. Unsere Kanzlei für Medizinrecht bietet umfassende Beratung zum Schutz vor rechtlichen Risiken und Fallstricken. Wir verstehen die Komplexität der medizinrechtlichen Materie und sorgen dafür, dass Sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen stets gerecht werden können.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise beim Kauf und Verkauf von Arztpraxen und Zahnarztpraxen
Verlassen Sie sich auf unsere umfassende kompetente Beratung beim Erwerb oder Verkauf Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis. Sie möchten Ihre Praxis verkaufen und dann darin noch „auf kleiner Flamme“ weiterhin tätig sein oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen oder sich mit Ihrer Praxis einem solchen anschließen, um darin als angestellter Arzt oder Zahnarzt auch noch weiterhin tätig zu sein, aber auch den (einmaligen) Steuervorteil nutzen?
Dies bedarf der frühzeitigen hochprofessionellen Beratung und Abstimmung. Entsprechende Verträge (Praxiskaufvertrag, Gesellschaftsvertrag) sollten von Ihrer Seite vorgelegt werden, um selbst agieren zu können und nicht reagieren zu müssen. Nur die frühzeitige Weichenstellung führt zum gewünschten Ziel. Auch die Suche nach dem Erwerber sollte frühzeitig eingeleitet werden, um das Lebenswerk weiterhin gut aufgestellt zu wissen und ggf. eine Auswahl an Interessenten zu haben.
Gründung oder Zusammenarbeit mit einem MVZ
Im Bereich der wirtschaftlichen Praxisführung, der Abwehr von Regressen, der Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen, dem Forderungseinzug oder Fragen zum Berufs- und Standesrecht beraten und vertreten wir Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Rechtsberatung vom Fachanwalt für Medizinrecht.
Ihre Rechtsanwälte für Arztrecht
Dr. Rupert Weinzierl
- Rechtsanwalt
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