Das Medienrecht regelt die Veröffentlichung von Informationen in den unterschiedlichen Medien und die Beziehung der verschiedenen Akteuren innerhalb der Medienlandschaft. Verstöße gegen das Medienrecht betreffen häufig Verletzungen von Grundrechten und sind deshalb besonders sensibel. Gleichzeitig wird das Medienrecht immer komplexer: Insbesondere mit dem rasanten Aufstieg der sogenannten Neuen Medien ist aus dem Medienrecht ein schnelllebiges und unübersichtliches Rechtsgebiet geworden. Durch das Internet spielen Länder- und Rechtsgrenzen zumindest aus technischer Sicht keine Rolle mehr und Nachrichten, Bilder und Videos können sich in Sekundenschnelle auf der ganzen Welt verbreiten. Um so wichtiger ist es, dass man bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten in den Medien oder dem Recht am eigenen Bild kompetent und vor allem schnell beraten wird.
Das Team von CORNEA FRANZ Rechtsanwälte vertritt Ihre Rechte im Medien- und Presserecht und leistet fachkundige Unterstützung bei allen Fragen der Außendarstellung. Mit unseren umfassenden Kompetenzen schützen wir Ihre Persönlichkeits- und Unternehmenspersönlichkeitsrechte bei Verletzungen in der Presse, im Internet oder auf Social Media-Plattformen. Dabei leisten wir juristischen Beistand bei falschen Berichterstattungen, unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Verletzungen des Rechts am eigenen Bild. CORNEA FRANZ Rechtsanwälte prüfen für Sie die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Ansprüchen auf Geldentschädigung und Schadensersatz sowie von Ansprüchen auf Gegendarstellung und Richtigstellung gegenüber der Presse.
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