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Ihre Kanzlei für Portugiesisches Recht

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Portugiesisches Recht –
Ihre Experten für Rechtsfragen in Portugal

Suchen Sie einen Anwalt, der Sie sicher durch das portugiesische Rechtssystem navigiert? Unsere Kanzlei bietet Ihnen genau das: fundierte Expertise im portugiesischen Recht, kombiniert mit der Präzision und Zuverlässigkeit einer deutschen Anwaltskanzlei. Ob Unternehmensgründungen, Immobilientransaktionen oder komplexe Rechtsstreitigkeiten in Portugal – wir stehen Ihnen mit umfassendem Wissen und Erfahrung zur Seite.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Rechtsberatung, die Sie bei allen juristischen Herausforderungen unterstützt. Unsere erfahrene Advogada berät Sie auf Portugiesisch und Deutsch – sei es in Portugal oder in Deutschland. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von einer Rechtsberatung, die keine Fragen offenlässt.

  • Beratung und Vertretung vor portugiesischen Behörden und Gerichten
  • Portugiesisches und deutsches Familienrecht
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  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Portugal
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  • Immobilienrecht in Portugal (Beratung und Vertretung bei An- und Verkauf)
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Advogada brasileira (OAB/BA) Advogada portuguesa (OA/Portugual)

Amanda Hassold

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Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Hier haben wir Ihnen wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Deutsch-Portugiesisches Recht zusammengestellt.

Welche Arten von Unternehmen kann ich in Portugal gründen?

    In Portugal gibt es verschiedene Rechtsformen für die Gründung von Unternehmen. Die gebräuchlichsten sind

    Sociedade Unipessoal por Quotas (SUQ): Gegründet von einem einzigen Gesellschafter, der nur für das Stammkapital verantwortlich ist.

    Sociedade por Quotas (Lda.): Besteht aus zwei oder mehr Gesellschaftern, von denen jeder bis zur Höhe des Stammkapitals haftet.

    Aktiengesellschaft (S.A.): Ideal für große Unternehmen, mit größerer Flexibilität beim Kapital und der Möglichkeit, Aktien an der Börse zu handeln.

    Einzelunternehmer: Für diejenigen, die ein Unternehmen als Einzelperson gründen wollen, mit unbeschränkter Haftung.

    Die Wahl der Rechtsform hängt von der Art der Tätigkeit, dem erwarteten Umsatz und der gewünschten Struktur ab

    Was ist das Stammkapital und was ist der Mindestbetrag für die Gründung eines Unternehmens in Portugal?

    Das Stammkapital ist der von den Gesellschaftern vereinbarte Betrag, der die Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die Deckung etwaiger Schulden gewährleistet. Die Mindesthöhe des Stammkapitals hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab:

    Sociedade por Quotas (Lda.): Das Mindeststammkapital beträgt 1 €.

    Aktiengesellschaft (S.A.): Das Mindeststammkapital beträgt 50.000 €, und mindestens 30 % dieses Betrags müssen bei der Gründung eingezahlt werden.

    Das Stammkapital muss auf der Grundlage der Bedürfnisse des Unternehmens und des Vertrauens, das die Gesellschafter den Gesellschaftern und Investoren vermitteln wollen, festgelegt werden.

    Welche steuerlichen Verpflichtungen bestehen für ein Unternehmen in Portugal?

    Unternehmen in Portugal haben verschiedene steuerliche Verpflichtungen, darunter:

    IRS-Erklärung (Körperschaftssteuer): Muss bei Unternehmen, die nach der Gewinnsteuerregelung besteuert werden, jährlich abgegeben werden.

    Mehrwertsteuer (MwSt.): Unternehmen müssen auf ihre Verkäufe und Dienstleistungen Mehrwertsteuer erheben, wobei die Sätze je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung zwischen 6 %, 13 % und 23 % liegen können.

    Sozialversicherungsbeiträge: Unternehmen sind verpflichtet, monatliche Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, sowohl für ihre Mitarbeiter als auch für das Unternehmen selbst.

    Quellensteuererklärung: Sie bezieht sich auf die Zahlung von Gehältern und Einkommen der Arbeitnehmer.

    Was ist der Unterschied zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Lda.) und einer Aktiengesellschaft (S.A.) in Portugal?

    Der Hauptunterschied besteht in der Art der Struktur und dem Grad der Verantwortung der Gesellschafter:

    Sociedade por Quotas (Lda.): Besteht in der Regel aus einer kleinen Anzahl von Gesellschaftern und verfügt über ein geringeres Stammkapital. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des investierten Stammkapitals beschränkt.

    Aktiengesellschaft (S.A.): Ideal für Unternehmen mit großem Umsatz oder für Unternehmen, die an die Börse gehen wollen. Das Kapital wird in Aktien aufgeteilt und die Haftung der Aktionäre ist auf den Wert der erworbenen Aktien beschränkt.

    Die Wahl zwischen Lda. und S.A. hängt von der Größe des Unternehmens und der Notwendigkeit ab, externe Investitionen anzuziehen.

     

    Wie kann ich meine Marke oder mein Produkt in Portugal schützen?

    Um Ihre Marke oder Ihr Produkt in Portugal zu schützen, müssen Sie Ihre Marke beim Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum (INPI) eintragen lassen. Die Eintragung garantiert dem Unternehmen das ausschließliche Recht, die Marke in Portugal zu verwenden, und schützt sie vor Missbrauch durch Dritte. Die Eintragung ist 10 Jahre lang gültig und kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

    Kann ein Unternehmen in Portugal einen ausländischen Arbeitnehmer einstellen? Was sind die Voraussetzungen?

    Ja, ein Unternehmen in Portugal kann ausländische Arbeitnehmer einstellen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

    Der Arbeitnehmer muss eine Aufenthaltsgenehmigung haben oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sein.

    Für Nicht-EU/EWR-Bürger muss das Unternehmen bei der Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) eine Arbeitserlaubnis beantragen.

    Der Arbeitsvertrag muss bei der Sozialversicherung angemeldet werden, und der Arbeitgeber ist für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

    Was sind die Rechte der Arbeitnehmer in Portugal?

    In Portugal werden die Rechte der Arbeitnehmer weitgehend durch das Arbeitsgesetz geschützt, das Folgendes vorsieht

    Mindestlohn: Der nationale Mindestlohn wird jährlich festgelegt.

    Urlaub: Das Recht auf 22 Arbeitstage Urlaub pro Jahr.

    Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub: Garantierter Urlaub, der in jedem Einzelfall zeitlich begrenzt ist.

    Arbeitszeit: Die Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.

    Die portugiesischen Rechtsvorschriften garantieren auch Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und anderen Formen des Missbrauchs am Arbeitsplatz.