Das Insolvenzrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Insolvenz von Unternehmen und Privatpersonen. Ziel des Insolvenzrechts ist es, eine faire Verteilung des Vermögens des Schuldners an die Gläubiger zu gewährleisten und gleichzeitig dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, einen Neuanfang zu machen.
Bei der Bewältigung von Insolvenzsituationen spielt die fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt eine entscheidende Rolle. Eine anwaltliche Beratung im Insolvenzrecht umfasst juristische Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten, die mit Insolvenzverfahren zusammenhängen. Er steht Schuldnern und Gläubigern in dem komplexen Prozess einer Insolvenz beratend zur Seite und entwickelt aufgrund seiner spezialisierten Expertise maßgeschneiderte Lösungen im Rahmen des geltenden Rechts, die auf die individuellen Umstände des Falls abgestimmt sind. In diesem Zuge übernimmt er auch die Koordination zwischen Schuldnern und Gläubigern, um eine interessensgerechte und effiziente Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Zum Tätigkeitsbereich des Rechtsanwalts im Insolvenzrecht zählt ebenso die Prävention von Insolvenzen. Durch frühzeitige Beratung können Risiken minimiert und alternative Strategien zur Unternehmenssanierung oder Schuldenregulierung erörtert werden. Dies umfasst auch die Erarbeitung von Konzepten zur Restrukturierung von Unternehmen.
Zu den Tätigkeitsbereichen eines Rechtsanwalts im Insolvenzrecht zählen
• die Ausarbeitung von Sanierungskonzepten,
• die Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit,
• die Vertretung von Gläubigerinteressen,
• die Unterstützung von Mandanten bei der Erstellung von Insolvenzanträgen,
• die Vertretung in Gläubigerversammlungen und
• die rechtliche Begleitung während des gesamten Prozesses, einschließlich der Verhandlungen mit Schuldnern und Gläubigern.
Zugleich arbeitet der Rechtsanwalt eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine ganzheitliche interessengerechte Lösung für den Mandanten zu erarbeiten.
Zusammenfassend ist der Rechtsanwalt im Insolvenzrecht ein unverzichtbarer Berater, der durch sein tiefgreifendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensabläufe maßgeblich zur Prävention und Lösung von Insolvenzfällen beiträgt.
- Aktienrecht
- Erarbeitung von Sanierungskonzepten
- Geschäftsführerhaftung
- Gesellschaftshaftung
- GmbH-Recht
- Insolvenzberatung
- Insolvenzstrafrecht
- Kapitalgesellschaftsrecht
- Sanierungsberatung
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Zivilrechtliches Haftungsrecht
- Insolvenzplanverfahren
Ihre Rechtsanwälte für Insolvenzverfahren
René C. Cornea
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- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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- Europajurist
- Wirtschaftsmediator (CVM)
Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführer sind ständig Haftungsrisiken ausgesetzt. Hier gilt es, regelmäßig das persönliche Haftungsrisiko zu erfassen und nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zur Haftungsminimierung zu ergreifen.
Haftungsrisiken eines Geschäftsführers finden sich in einer Reihe von Rechtsgebieten, insbesondere aber
- im Gesellschaftsrecht
- im Steuer– und Steuerstrafrecht, insbesondere bei Umsatzsteuer und Lohnsteuer
- im Sozialversicherungsrecht
- in der Krise oder Insolvenz des Unternehmens
- in der Umwelt- und Produkthaftung
- Datenschutzrecht
In diesen Gebieten übernehmen CORNEA FRANZ Rechtsanwälte daher auf Ihren Wunsch eine regelmäßige Überprüfung auf anstehende Haftungsrisiken sowie die Beratung zur Beseitigung derartiger Risiken.