- Zwangsvollstreckung (z.B. Abnahme der Vermögensauskunft)
- Räumungsaufträge
- Pfändung von Forderung (z.B. Arbeitseinkommen)
- Verhaftungsaufträge
Ihre Ansprechpartner für Zwangsvollstreckung in Würzburg, Fulda, Schweinfurt & Nürnberg.
Christine Huppmann
- Rechtsfachwirtin
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Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Zwangsvollstreckung zusammengestellt.
Was ist eine Zwangsvollstreckung?
Zwangsvollstreckung bedeutet, dass der Gläubiger/die Gläubigerin Hilfe in Anspruch nimmt, um offene titulierte Forderungen beim Schuldner/bei der Schuldnerin durchzusetzen.
Was macht man bei der Zwangsvollstreckung?
Titulierte Forderungen in Geld durch Gerichtsvollziehervollstreckung oder Pfändungen beitreiben, titulierte Herausgabeansprüche durch stattliche Hilfe durchsetzen.
Wer trägt die Kosten der Zwangsvollstreckung?
Der Schuldner hat dem Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung als Schadensersatz zu ersetzen.
Wie lange kann man aus einem Titel vollstrecken?
Ein Titel ist 30 Jahre ab Rechtskraft vollstreckbar.
Wie ist der Ablauf bis zur Zwangsvollstreckung?
Unbezahlte Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid (anderweitige Titulierung), Zwangsvollstreckung = Vollstreckungstitel; Vollstreckungsklausel; Zustellung